Mit Wirkung des 01. Februar 2014 verändert SEPA (Single Euro Payments Area) den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland. Aus diesem Grund haben wir den Zahlungsverkehr und Ihre bestehende Einzugsermächtigung gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf dieses europaweit einheitliche Verfahren umgestellt. Dies bedeutet, dass zukünftig Lastschriften um die Angaben einer "Gläubiger-Identifikationsnummer" ("Gläubiger-ID") und einer "Mandatsreferenz-Nr." ergänzt werden, die der eindeutigen Kennung von Kontobelastungen auf der Grundlage Ihres SEPA-Lastschrift-Mandats / SEPA-Firmenlastschrift-Mandats dienen.
Die "Gläubiger-ID" des einzelnen Sielverbandes bzw. Wasser- und Bodenverbandes, Ihre "Mandatsreferenz-Nr." sowie die neu ermittelte SEPA-Bankverbindung finden Sie auf Ihren Beitragsbescheid wieder. Hierzu finden Sie im Muster-Beitragsbescheid die dafür vorgesehenen Stellen wieder.
Bitte überprüfen Sie Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC) im Beitragsbescheid. Bei einer Abweichung mit Ihren Unterlagen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel.-Nr.: 04661 / 6003 – 0).
Die SEPA-Lastschrift / SEPA-Firmenlastschrift für die aufgeführte Hebelisten-Nr. ist zukünftig an die im Beitragsbescheid genannte Mandatsreferenz gebunden.